Fissurenversie­gelung

Zähne mit zerklüfteter Oberfläche gelten als besonders kariesgefährdet. In den Rillen und Vertiefungen, auch Fissuren genannt, sammeln sich trotz guter Mundhygiene Essensreste und kariesfördernde Bakterien, die schwer zu beseitigen sind. Um Karies vorzubeugen, kann eine Fissuren- oder Grübchenversiegelung bei stark zerklüfteten Kauflächen aufgetragen werden.

Bei wem nötig?

Bei Kindern sind vor allem die Kauflächen der großen bleibenden Backenzähne (Molaren) in den Jahren unmittelbar nach dem Zahndurchbruch betroffen. Hier wird meist eine Fissurenversiegelung durchgeführt, wenn die Backenzähne vollständig das Zahnfleisch durchbrochen haben.

Die Fissurenversiegelung ist ebenfalls sinnvoll bei Patienten mit einem erhöhten Kariesrisiko und erschwerten Mundhygienemöglichkeiten. Das Kunststoffmaterial verschließt dann die Eingangspforten und mindert die Kariesanfälligkeit für mehrere Jahre. Die Wirksamkeit der Versiegelung wurde in wissenschaftlichen Studien belegt.

Behandlung

Zunächst reinigt Ihr Zahnarzt die betreffende Kaufläche. Die äußerste Schmelzoberfläche wird dann mit einem Säure-Gel angeraut, damit die Versiegelung besser haftet. Das Gel wird abgespült und die Zahnoberfläche getrocknet. Als nächstes wird das Versiegelungsmaterial aufgetragen, um die Fissuren abzudecken, und mit Licht ausgehärtet. Der Zahnarzt prüft, ob die Kauflächen gut aufeinanderpassen und poliert eventuelle Unebenheiten. Anschließend wird der Zahn fluoridiert, um den Wiedereinbau von Mineralien in den angeätzten Zahnschmelz zu fördern.

Sollte bereits eine kleine Karies in der Kaufläche vorhanden sein, kann eine „erweiterte Fissurenversiegelung“ vorgenommen werden. Die Karies wird dann zunächst entfernt und anschließend der Defekt in die Versiegelung mit einbezogen.

Besonderheiten

Auch bei sorgfältigster Verarbeitung kann es vorkommen, dass Anteile einer Versiegelung verloren gehen und der gewollte Schutz fehlt. Ihr Zahnarzt überprüft den Zustand der Versiegelungen regelmäßig bei den Kontrolluntersuchungen und führt, falls nötig, eine Nachversiegelung durch.

Kostenübernahme

Bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 18 Jahren wird die Versiegelung der bleibenden Backenzähne (6er und 7er) im Rahmen der Individualprophylaxe von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Die Fissurenversiegelung an Milchzähnen, Prämolaren (vordere Backenzähne) und Grübchen von Front- und Eckzähnen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht getragen. Die privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel die Fissurenversiegelung bei Patienten jeden Alters an allen zu behandelnden Zähnen.